Kindeswohl­gefährdung: Meldung an das Jugendamt im Verdachtsfall

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Gefahr ist, ist es von großer Bedeutung, diesen Verdacht ernst zu nehmen und schnell zu handeln, um das Wohl des Kindes zu schützen. Hier können Sie eine Meldung an das Jugendamt senden.

Handeln Sie. Aber verantwortungsvoll. 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind in seinem Wohl gefährdet sein könnte, ist es wichtig, diesen Verdacht ernst zu nehmen und zu handeln. Über dieses Formular können Sie uns schnell und vertraulich über mögliche Gefährdungen informieren. Ihre Angaben helfen dem Jugendamt, die Situation einzuschätzen und gegebenenfalls notwendige Schutzmaßnahmen einzuleiten. Sie können Ihre Meldung anonym abgeben, allerdings ist es in vielen Fällen entscheidend, dass wir noch einmal Rückfragen stellen können. Jede Information kann entscheidend sein, um das Wohl des Kindes zu sichern. Bitte beachten Sie auch, dass wissentliche Falschangaben zu einer Meldung bzgl. einer Kindeswohlgefährdung für die meldende Person rechtliche Konsequenzen haben kann.

Online-Meldung Verdachtsfall Kindeswohlgefährung

Bitte geben Sie im folgenden Formular die Informationen so genau wie möglich ein. Ihre Meldung wird dann an das entsprechende Team beim Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises gesendet. 

Kindeswohlgefährdung: Was ist das und was tun bei Verdacht?

Das Wohl eines Kindes steht im Mittelpunkt unseres Handelns, doch was bedeutet Kindeswohlgefährdung genau? In Deutschland gibt es keine eindeutige gesetzliche Definition für das Kindeswohl, was die Einschätzung einer Gefährdung oft erschwert. Dennoch ist es entscheidend, schnell und verantwortungsvoll zu handeln, wenn Anzeichen einer Gefährdung vorliegen.

Was ist Kindeswohlgefährdung?

Unter Kindeswohlgefährdung versteht man jedes Verhalten, das die Gesundheit oder die Entwicklung eines Kindes ernsthaft beeinträchtigen könnte. Dies kann sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassung oder Vernachlässigung geschehen. Der Bundesgerichtshof beschreibt Kindeswohlgefährdung als eine Situation, in der eine erhebliche Schädigung des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Formen der Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung tritt in verschiedenen Formen auf, oft ausgelöst durch Überforderung oder Unwissenheit der Erziehungsberechtigten. Zu den häufigsten Gefährdungsformen zählen:

  • Vernachlässigung: Unzureichende Versorgung des Kindes mit lebensnotwendigen Dingen wie Nahrung, Kleidung oder medizinischer Betreuung.
  • Körperliche Misshandlung: Körperliche Gewalt gegen das Kind, ausgeübt durch Erwachsene oder andere Kinder.
  • Sexueller Missbrauch: Jede Form der sexuellen Handlung, die an oder vor einem Kind vorgenommen wird.
  • Seelische Misshandlung: Psychische Gewalt, wie etwa ständige Demütigungen oder Liebesentzug.
  • Häusliche Gewalt: Gewalt zwischen Eltern, die das Kind miterleben muss.

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Soll ich das Jugendamt informieren?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Ihrer Umgebung gefährdet sein könnte, ist es wichtig, verantwortungsvoll zu handeln. Zögern Sie nicht, sich an Kinderschutzzentren oder Familienberatungsstellen zu wenden. Dort können Sie den Verdacht gemeinsam mit Fachleuten einschätzen und das weitere Vorgehen planen. Bei einem begründeten Verdacht können Sie die Kindeswohlgefährdung direkt beim zuständigen Jugendamt melden.

    Allgemeine Infos

    Für Informationen rund um Kinderschutz und Beratungsangebote des Jugendamts im Hochsauerlandkreis. Dort finden Sie wichtige Hinweise zu Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung und Kontaktpersonen, sowie eine Telefonnummer zur anonymen Beratung.

    Infos für Lehrkräfte

    Die Broschüre des Hochsauerlandkreises für Lehrerinnen und Lehrer über den Kinderschutz und die richtige Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

    Infos Fachkräfte Kinder und Jugendhilfe

    Die Broschüre des Hochsauerlandkreises für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe über den Kinderschutz und die richtige Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

    Was passiert, wenn das Jugendamt informiert wird?

    Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung zu handeln. Dabei geht es nicht immer um eine sofortige Inobhutnahme des Kindes. Vielmehr steht die Unterstützung der Familie im Vordergrund, um die Situation zu verbessern. Zunächst wird das Gespräch mit der Familie gesucht, gemeinsam wird nach einer passenden Unterstützung für die Familie geschaut. Sollte eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen und die Eltern nicht kooperieren, kann das Jugendamt auch ohne Zustimmung der Eltern Maßnahmen ergreifen, beispielsweise notwendige medizinische Behandlungen für das Kind veranlassen.

    Kann das Sorgerecht eingeschränkt werden?

    Das Jugendamt selbst kann das Sorgerecht nicht einschränken; dies obliegt den Familiengerichten. Diese können im Extremfall das Sorgerecht teilweise oder vollständig entziehen, wenn das Wohl des Kindes akut gefährdet ist. In der Regel wird jedoch versucht, Lösungen zu finden, die im besten Interesse des Kindes sind, ohne sofort drastische Maßnahmen zu ergreifen.

    Wer ist zur Meldung verpflichtet?

    Bestimmte Berufsgruppen wie Lehrerinnen, Erzieherinnen, Hebammen, Ärzte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden. Dies umfasst die Einschätzung des Gefährdungsrisikos und, falls notwendig, die Meldung an das Jugendamt, insbesondere wenn die Eltern nicht in der Lage oder bereit sind, die Gefährdung abzuwenden.